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 Jahresabschluss


2024/01/19 • 2 Min. Lesedauer
Nutzer von Registrierkassen haben am 31. Dezember jeden Jahres statt eines Monatsbelegs den Jahresbeleg zu erstellen, auszudrucken und aufzubewahren. Der Jahresbeleg ist für jede aktive Registrierkasse eines Mandanten zu erstellen.

Allgemeine Informationen

  • Technische Voraussetzung

    Der Jahresbelege muss korrekt signiert werden. Sollte die Signaturerstellungseinheit ausgefallen sein, ist die Erstellung und Prüfung des Jahresbeleges unmittelbar nach Ende dieses Ausfalles nachzuholen. Meist lassen sich diese Ausfälle durch Erstellung eines Nullbelegs beenden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Arbeiten mit der App, Statusbelege.
  • Sonderfälle

    • Kassaabschluss nach Mitternacht Sie betreiben ein Geschäft, das am 31.12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erwirtschaftet? In diesem Fall dürfen Sie den Jahresbeleg nach Geschäftsschluss bzw. unmittelbar vor Beginn des folgenden Geschäftstages erstellen.
    • Saisonbetrieb Sie betreiben einen Saisonbetrieb und Ihr letzter Barumsatz ist bereits vor dem Monat Dezember angefallen (z.B. im September)? In diesem Fall kann der Jahresbeleg bereits in einem Vormonat erstellt und geprüft werden.
  • Weiter Informationen

    Weitere Informationen von fiskaltrust zum Jahresbeleg finden Sie unter FAQ RECHTSFRAGEN - Erstellen, Prüfen und Aufbewahren des Jahresbeleges. Umfangreiche rechtliche Informationen finden Sie unter https://www.fiskaltrust.at/rechtsgrundlagen.

Jahresbeleg erstellen

Der Jahresbeleg kann auf der Registrierkassen Seite über die Aktion Statusbeleg erstellen erstellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Arbeiten mit der App, Statusbelege. Nachdem der Beleg erfolgreich an fiskaltrust übermittelt wurde, erhalten Sie von fiskaltrust zwei E-Mails. Ein E-Mail enthält die Bestätigung für den Jahresbeleg, das andere E-Mail enthält die Prüfung mittels Webservice durch fiskaltrust bei FON.

Hinweis

Die Beiden E-Mails sind mittels Ausdruck aufzubewahren.

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