2024/09/28 • 2 Min. Lesedauer
Falls erforderlich, kann ein Sachpostenausgleich über die Aktion GLA Ausgleich aufheben auf der Seite Sachposten (oder direkt auf der Seite GLA Detaillierte Sachposten) wieder aufgehoben werden. Dabei wird die Seite GLA Sachpostenausgleich aufheben geöffnet und es werden alle ausgeglichenen Posten angezeigt.
Um den Ausgleich eines (oder mehrerer) ausgeglichener Posten aufzuheben, stehen auf der Seite folgende Aktionen zur Verfügung:
Ausgleich aufheben
Hebt den Ausgleich für die ausgewählten (markierten) Posten auf.
Wichtig
Wenn ein Posten durch mehrere Ausgleichsposten ausgeglichen wurde, müssen Sie zuerst den Ausgleich des letzten Ausgleichspostens aufheben.
Vorschau Ausgleich aufheben
Zeit eine Vorschau der Darstellung nach dem Aufheben des Ausgleichs der ausgewählten Posten an.
Hinweis
Wenn Sie einen Ausgleich aufheben, wird ein Korrekturposten (ein Posten, der mit dem ursprünglichen Posten identisch ist, im Betragsfeld allerdings ein umgekehrtes Vorzeichen aufweist) für alle Posten erstellt und gebucht und die vom Ausgleich zuvor geschlossenen Posten werden dabei erneut geöffnet.
Beim Aufheben eines Ausgleichs wird also nur der Ausgleich zwischen den beiden Sachposten aufgehoben, jedoch nicht die Buchung selbst.
Wird z.B. eine Zahlung mit einem Ausgleich auf einen offenen Sachposten gebucht, wird durch ein späteres Aufheben des Ausgleichs die Buchung bzw. der Sachposten der Zahlung nicht storniert. Beide Sachposten sind in dem Fall nach dem Aufheben des Ausgleichs als Offen markiert und haben auch einen offenen Restbetrag.