Die Validierung der USt-IdNr. bei Debitoren, Kreditoren und Kontakten wird wie bisher bei der Eingabe der Nummer durchgeführt. Es ist allerdings jetzt nicht mehr erforderlich, dass der Länder/Regionscode vorher ausgefüllt werden muss. Außerdem werden die USt-IdNr.-Formate, welche in Business Central standardmässig über die Länder/Regionen Seite einrichtbar sind, von der FinanzOnline Validierung ignoriert bzw. sind irrelevant für die FinanzOnline Validierung.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Einrichtung, USt-IdNr.-Präfixe.
Wenn die USt-IdNr. bereits angegeben ist, kann über die AssistEdit-Schaltfläche im Feld USt-IdNr. die Seite USt-Registrierungsprotokoll geöffnet werden, in welcher die Validierung jederzeit erneut durchgeführt werden kann.
Felder
Nachfolgende Felder stehen bei Debitoren, Kreditoren und Kontakten zur Verfügung.
FON USt-IdNr. Status
Zeigt die Felder Status / Statusdetails und (Datum) der letzten bzw. aktuellsten mit FinanzOnline (FON) durchgeführten Validierung an.
Hinweis
Für das Datum gilt folgendes:
Die Daten einer gültigen USt-IdNr. dürfen pro Teilnehmer nur zweimal pro Tag über den FinanzOnline-Dienst abgefragt werden. Bei einer erfolgreichen Abfrage werden diese Daten gespeichert und für weitere Validierungen an diesem Tag verwendet. Das Datum zeigt an, wann die Daten von FinanzOnline abgefragt wurden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Archiv, Validierungsdaten.
FON Validierungsregel
Gibt an, ob eine spezielle Regel zur Validierung der Details bzw. der Adressdaten verwendet werden soll. Die Details bzw. die Adressdaten werden nur bei einer Validierung der Stufe 2 überprüft.
Hinweis
Regeln, die hier in den Stammdaten angegeben sind, übersteuern Regeln, die für das USt-IdNr.-Präfix angegeben sind.
Bei der Auswahl einer Regel wird, genauso wie bei der Eingabe einer USt-IdNr., eine Validierung durchgeführt.
Wichtig
Wenn die Einstellungen einer Regel geändert werden, wirkt sich das nicht unmittelbar auf die Stammdaten aus. Erst durch eine erneute Validierung (z.B. durch eine Stapelvalidierung) werden die Änderungen wirksam.
Nachdem die Validierung durchgeführt wurde, werden die Abweichungen auf der Seite Validierungsdetails angezeigt. Hier können die ermittelten Adressdaten akzeptiert und durch Schließen der Seite in die Stammdaten übernommen werden.
USt-Registrierungsprotokoll
Auf der Seite USt-Registrierungsprotokoll werden alle Validierungen der Stammdaten protokolliert.
Über die Aktion USt-IdNr. prüfen kann jederzeit die aktuelle USt-IdNr. des Kontos überprüft werden.
Hinweis
Für das Datum gilt folgendes:
Die Daten einer gültigen USt-IdNr. dürfen pro Teilnehmer nur zweimal pro Tag über den FinanzOnline-Dienst abgefragt werden. Bei einer erfolgreichen Abfrage werden diese Daten gespeichert und für weitere Validierungen an diesem Tag verwendet. Das Datum zeigt an, wann die Daten von FinanzOnline abgefragt wurden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Archiv, Validierungsdaten.
USt-Registrierungsprotokoll, Aktionen
USt-IdNr. prüfen
Überprüft die aktuelle Nummer des Kontos. Wenn die Validierung erfolgreich ist, wird das Feld Status auf Gültig gesetzt.
Validierungsdetails
Öffnet die Liste der Felder, die vom Validierungsdienst für die USt-IdNr. verarbeitet wurden.
FON USt-IdNr.-Präfixe
Richten Sie die allgemeinen Einstellungen und Vorgaben der USt-IdNr.-Präfixe für die FinanzOnline USt-IdNr. Validierung ein.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Einrichtung, USt-IdNr.-Präfixe.
FON Dienstprotokolleintrag anzeigen
Zeigt den Dienstprotokolleintrag für die FinanzOnline USt-IdNr. Validierung an. Die Informationen können für den technischen Support hilfreich sein.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Archiv, Dienstprotokoll.
FON Anfrage/Antwort anzeigen
Zeigt an, welche Informationen im Detail bei der FinanzOnline USt-IdNr. Validierung an den Dienst gesendet bzw. vom Dienst zurückgegeben wurden. Die Informationen können für den technischen Support hilfreich sein.
FON Dienstprotokoll
Zeigt die FinanzOnline Dienstprotokolleinträge an.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Archiv, Dienstprotokoll.
Bestätigung
Die Bestätigung als Nachweis für die erfolgte Abfrage der Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird am folgenden Tag in die Databox von FinanzOnline zugestellt. Dabei wird pro Antragsteller-UID eine eigene Bestätigung ausgestellt.
Die ausgedruckte Bestätigung gilt als Beleg und ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.