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 Validierung


2025/02/11 • 5 Min. Lesedauer
Die Validierung der USt-IdNr. bei Debitoren, Kreditoren und Kontakten wird wie bisher bei der Eingabe der Nummer durchgeführt. Es ist allerdings jetzt nicht mehr erforderlich, dass der Länder/Regionscode vorher ausgefüllt werden muss. Außerdem werden die USt-IdNr.-Formate, welche in Business Central standardmässig über die Länder/Regionen Seite einrichtbar sind, von der FinanzOnline Validierung ignoriert bzw. sind irrelevant für die FinanzOnline Validierung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Einrichtung, USt-IdNr.-Präfixe. Wenn die USt-IdNr. bereits angegeben ist, kann über die AssistEdit-Schaltfläche im Feld USt-IdNr. die Seite USt-Registrierungsprotokoll geöffnet werden, in welcher die Validierung jederzeit erneut durchgeführt werden kann.

Felder

Nachfolgende Felder stehen bei Debitoren, Kreditoren und Kontakten zur Verfügung.
FON USt-IdNr. StatusZeigt die Felder Status Stufe 1 / Status Stufe 2 und (Datum) der letzten bzw. aktuellsten mit FinanzOnline (FON) durchgeführten Validierung an.

Hinweis

Für das Datum gilt folgendes: Die Daten einer gültigen USt-IdNr. dürfen pro Teilnehmer nur zweimal pro Tag über den FinanzOnline-Dienst abgefragt werden. Bei einer erfolgreichen Abfrage werden diese Daten gespeichert und für weitere Validierungen an diesem Tag verwendet. Das Datum zeigt an, wann die Daten von FinanzOnline abgefragt wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Archiv, Validierungsdaten.
FON ValidierungsregelGibt an, ob eine spezielle Regel zur Validierung der Details bzw. der Adressdaten verwendet werden soll. Die Details bzw. die Adressdaten werden nur bei einer Validierung der Stufe 2 überprüft.

Hinweis

  • Regeln, die hier in den Stammdaten angegeben sind, übersteuern Regeln, die für das USt-IdNr.-Präfix angegeben sind.
  • Bei der Auswahl einer Regel wird, genauso wie bei der Eingabe einer USt-IdNr., eine Validierung durchgeführt.

Wichtig

Wenn die Einstellungen einer Regel geändert werden, wirkt sich das nicht unmittelbar auf die Stammdaten aus. Erst durch eine erneute Validierung (z.B. durch eine Stapelvalidierung) werden die Änderungen wirksam.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Einrichtung, Validierungsregeln.

Validierungsdetails

Nachdem die Validierung durchgeführt wurde, werden die Abweichungen auf der Seite Validierungsdetails angezeigt. Hier können die ermittelten Adressdaten akzeptiert und durch Schließen der Seite in die Stammdaten übernommen werden.

Validierungsdetails, Aktionen

  • Akzeptieren

    Akzeptiert den zurückgegebenen Wert. Sobald die Seite geschlossen wird, wird das Konto mit den akzeptierten Werten aktualisiert.
  • Alle akzeptieren

    Akzeptiert alle zurückgegebenen Werte. Sobald die Seite geschlossen wird, wird das Konto mit den akzeptierten Werten aktualisiert.
  • Zurücksetzen

    Setzt den akzeptierten Wert zurück.
  • Alle zurücksetzen

    Setzt alle akzeptierten Werte zurück.
  • Regel auswählen

    Wählt eine FON Validierungsregel für das Konto aus und prüft die Daten erneut.
  • Regel entfernen

    Entfernt die FON Validierungsregel die beim Konto hinterlegt ist und prüft die Daten erneut. Regeln, die aus dem USt-IdNr.-Präfix stammen, können nicht entfernt, aber ersetzt werden.

USt-Registrierungsprotokoll

Auf der Seite USt-Registrierungsprotokoll werden alle Validierungen der Stammdaten protokolliert. Über die Aktion USt-IdNr. prüfen kann jederzeit die aktuelle USt-IdNr. des Kontos überprüft werden.

Hinweis

Für das Datum gilt folgendes: Die Daten einer gültigen USt-IdNr. dürfen pro Teilnehmer nur zweimal pro Tag über den FinanzOnline-Dienst abgefragt werden. Bei einer erfolgreichen Abfrage werden diese Daten gespeichert und für weitere Validierungen an diesem Tag verwendet. Das Datum zeigt an, wann die Daten von FinanzOnline abgefragt wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Archiv, Validierungsdaten.

USt-Registrierungsprotokoll, Aufruf über Stapel (Statuskacheln)

Wird das USt-Registrierungsprotokoll über die Stapel (Rollencenter-Integration) geöffnet, steht in den Validierungsdetails die Aktion Modus zur Verfügung: Über diese Aktion kann das Verhalten der Seite festgelegt werden.
  • Schließen In diesem Modus werden keine besonderen Aktionen durchgeführt.
  • Schließen & Nächster In diesem Modus werden nach dem Schließen der Validierungsdetails eines Protokolleintrags automatisch die Validierungsdetails des nächsten Protokolleintrags geöffnet. Dieser Modus ist besonders hilfreich für die Bearbeitung einer größeren Anzahl von Protokolleinträgen, z.B. nach einer Stapelvalidierung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Arbeiten mit der App, Stapelvalidierung.

USt-Registrierungsprotokoll, Aktionen

  • USt-IdNr. prüfen

    Überprüft die aktuelle Nummer des Kontos. Wenn die Validierung erfolgreich ist, wird das Feld Status auf Gültig gesetzt.
  • Validierungsdetails

    Öffnet die Liste der Felder, die vom Validierungsdienst für die USt-IdNr. verarbeitet wurden.
  • FON USt-IdNr.-Präfixe

    Richten Sie die allgemeinen Einstellungen und Vorgaben der USt-IdNr.-Präfixe für die FinanzOnline USt-IdNr. Validierung ein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Einrichtung, USt-IdNr.-Präfixe.
  • FON Dienstprotokolleintrag anzeigen

    Zeigt den Dienstprotokolleintrag für die FinanzOnline USt-IdNr. Validierung an. Die Informationen können für den technischen Support hilfreich sein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Archiv, Dienstprotokoll.
  • FON Anfrage/Antwort anzeigen

    Zeigt an, welche Informationen im Detail bei der FinanzOnline USt-IdNr. Validierung an den Dienst gesendet bzw. vom Dienst zurückgegeben wurden. Die Informationen können für den technischen Support hilfreich sein.
  • FON Dienstprotokoll

    Zeigt die FinanzOnline Dienstprotokolleinträge an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Archiv, Dienstprotokoll.

Automatische Bestätigung durch FinanzOnline

Die Bestätigung als Nachweis für die erfolgte Abfrage der Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird am folgenden Tag in die Databox von FinanzOnline zugestellt. Dabei wird pro Antragsteller-UID eine eigene Bestätigung ausgestellt. Die ausgedruckte Bestätigung (über die Databox von FinanzOnline) gilt als Beleg und ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.

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